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VO (EWG) Nr. 3821/85 wird ersetzt durch VO (EG) Nr. 561/2006
LENKZEIT
täglich 9 Stunden, 2 x wöchentlich 10 Stunden |
wöchentlich
Doppelwoche
ununterbrochen |
max. 56 Stunden
wie bisher 90 Stunden
wie bisher 4,5 Stunden |
PAUSE
wie bisher 45 Minuten, jedoch nur noch aufteilbar in
2 Teilunterbrechungen von 15 und 30 Minuten
RUHEZEIT
Wie bisher grundsätzlich 11 Stunden mit Verkürzung auf 3 x wöchentlich 9 Stunden oder 12 Stunden bei Aufteilung.
Neu: Anstatt 8 müssen mindestens 9 Stunden innerhalb jedes Zeitraumes von 24 Stunden eingelegt werden. Es sind nur noch 2 Abschnitte (3 + 9 Stunden) zulässig. Bei einer Aufteilung muss der kleinste Abschnitt mindestens 3 Stunden betragen.
Im 2-Fahrer-Betrieb muss innerhalb von 30 Stunden eine Ruhezeit von 9 Stunden eingelegt werden.
WOCHENRUHEZEIT
Mindestens 45 Stunden Ruhezeit innerhalb von 2 Wochen
ARBEITSZEIT
die durchschnittliche Wochenarbeitszeit innerhalb von
4 Monaten darf 48 Std. nicht übersteigen
Wichtiger Hinweis für KOM-Fahrer: Die nationale Ausnahmereglung für KOM, wonach eine Wochenruhezeit erst nach 12 Tageslenkzeiten eingelegt werden muss, ist entfallen. Zukünftig muss nach 6 Tageslenkzeiten eine Wochenruhezeit eingelegt werden.
Weitere wichtige Neuerung: Ab 04.05.2006 müssen die Diagrammscheiben der laufenden Woche und der dieser Woche vorangegangenen 15 Kalendertage (zukünftig 28 Tage) mitgeführt werden.
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