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Neue Lenk- und Ruhezeiten ab 11. April 2007

 


VO (EWG) Nr. 3821/85 wird ersetzt durch VO (EG) Nr. 561/2006

LENKZEIT
täglich 9 Stunden, 2 x wöchentlich 10 Stunden

wöchentlich
Doppelwoche
ununterbrochen

max. 56 Stunden
wie bisher 90 Stunden
wie bisher 4,5 Stunden

PAUSE
wie bisher 45 Minuten, jedoch nur noch aufteilbar in 2 Teilunterbrechungen von 15 und 30 Minuten

RUHEZEIT
Wie bisher grundsätzlich 11 Stunden mit Verkürzung auf 3 x wöchentlich 9 Stunden oder 12 Stunden bei Aufteilung.
Neu: Anstatt 8 müssen mindestens 9 Stunden innerhalb jedes Zeitraumes von 24 Stunden eingelegt werden. Es sind nur noch 2 Abschnitte (3 + 9 Stunden) zulässig. Bei einer Aufteilung muss der kleinste Abschnitt mindestens 3 Stunden betragen.
Im 2-Fahrer-Betrieb muss innerhalb von 30 Stunden eine Ruhezeit von 9 Stunden eingelegt werden.

WOCHENRUHEZEIT
Mindestens 45 Stunden Ruhezeit innerhalb von 2 Wochen

ARBEITSZEIT
die durchschnittliche Wochenarbeitszeit innerhalb von 4 Monaten darf 48 Std. nicht übersteigen

Wichtiger Hinweis für KOM-Fahrer: Die nationale Ausnahmereglung für KOM, wonach eine Wochenruhezeit erst nach 12 Tageslenkzeiten eingelegt werden muss, ist entfallen. Zukünftig muss nach 6 Tageslenkzeiten eine Wochenruhezeit eingelegt werden.

Weitere wichtige Neuerung: Ab 04.05.2006 müssen die Diagrammscheiben der laufenden Woche und der dieser Woche vorangegangenen 15 Kalendertage (zukünftig 28 Tage) mitgeführt werden.

 

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 Infos direkt:

 A / A(u) / A1(M)

 B / BE

 C / CE / C1 / C1E

 D / DE / D1 / D1E

 L / T

 Mofa

 Stapler

 

 Interessante Links:

 www.fuehrerschein.de

 www.kba.de

 www.fahrschule.de

 www.verkehrsportal.de

 www.fahrtipps.de




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