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Einführung des digitalen Tachografen und der Lenk- und Ruhzeiten

 


Die EU Kommission als auch der EU-Rat und das EU-Parlament haben die Einführung des digitalen Tachografen für alle neuen Lkw und Omnibusse zum 1. Mai 2006 beschlossen. Nach Ablauf der Frist können neu zugelassene Fahrzeuge ohne digitalen Tacho stillgelegt werden. Es muss mit Strafverfolgung gerechnet werden.

Für Berufskraftfahrer sieht die neue EU-Regelung eine tägliche Ruheperiode von mindestens elf Stunden vor. Diese Zeit kann in zwei Hälften geteilt werden, wobei die erste Hälfte mindestens 3 Stunden und die zweite mindestens 9 Stunden betragen muss. Die wöchentliche Fahrzeit für Berufskraftfahrern wird auf 56 Stunden beschränkt. Außerdem haben die Fahrer künftig mindestens alle zwei Wochen Anspruch auf eine ungestörte Wochenendpause von 45 Stunden. Bei Verstößen gegen diese Regelung ist nicht mehr der Fahrer, sondern der Arbeitgeber haftbar. Die Kontrollbehörden können künftig über die Mitgliedsländer hinweg Verstöße ahnden.

 

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