| |
In unserem Rundschreiben Nr. 118 / Juni 2006 erschien
ein Artikel zur Führerscheinfinanzierung unter dem Titel:
Seriöser Kredit für Fahrschüler. Der Inhalt
dieses Artikels hat nach wie vor Gültigkeit, nur hat
sich inzwischen eine Änderung ergeben:
Die Anfrage zur Finanzierung wird nicht mehr über die
IGH GmbH abgewickelt. Dieses Unternehmen ist nicht mehr für
die BHW Bank AG tätig.
Fax-Anfragen unter neuer Nummer bitte an:
SYNCHRO Service-Center
Bäckerstraße 30
Tel. 05151-96 109-0
Fax: 05151-96 10959
Aus aktuellem Anlass möchte ich folgenden Hinweis
zur Haftung geben: Liegt die verbindliche Aussage der
BHW-Bank für eine Finanzierung vor, wird der vereinbarte
Betrag an die Fahrschule ausgezahlt. Kommt nun der Kreditnehmer
(Fahrschüler) mit seinen Ratenzahlungen an die BHW in
Verzug, ist dies das alleinige Risiko der BHW-Bank. Die Fahrschule
hat einen Ausbildungsvertrag mit dem Schüler, hat hierfür
die zu erwartenden Geldleistungen bekommen und wird vertragsmäßig
die Ausbildung durchführen.
Es ist darauf zu achten, dass Fahrschulleistungen erst
nach verbindlicher Zusage der BHW-Bank erbracht werden,
sonst trägt man im Falle einer Ablehnung das Risiko selbst.
H.Gö.
Preisänderungen
Die bevorstehende Anhebung der Mehrwertsteuer sorgt verstärkt
für Anfragen zur Preisanpasung. Wir weisen in diesem
Zusammenhang nochmals darauf hin, dass die bei Abschluss des
Ausbildungsvertrages zwischen Fahrschule und Schüler
gültigen Preise für die Vertragslaufzeit bindend
sind.
Die alte 4-Monatspreisbindung ist nicht mehr zulässig,
so dass AGB's, die diesen Passus noch beinhalten, einer Rechtsprüfung
nicht mehr standhalten würden.
H.Gö.
|