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Wer unerlaubt auf der Standspur an einem Autobahn-Stau vorbei fährt, trägt bei einem Unfall ein deutlich höheres Haftungsrisiko.
Ein ungeduldiger Fahrer hatte sich der Unsitte angeschlossen, Wartezeit im Stau abzukürzen, indem er rechts an den Autoschlangen vorbei zog. An einer Ausfahrt drängte er sich wieder zwischen die anderen Fahrzeuge. Ein nachfolgender Lkw konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf den Pkw auf.
Das Landgericht Gießen (Az.: 1 S 529/99) verurteilte den Pkw-Fahrer, den Schaden zu 100 Prozent zu übernehmen. In dem Urteil wurde ihm eine "grob verkehrswidrige und leichtsinnige Fahrweise" vorgeworfen. In seinem Bestreben durch die vorschriftswidrige Benutzung der Standspur einen Zeitvorteil zu erlangen, habe er die erste Unfallursache gesetzt und dann beim Wiedereinscheren den Verkehr im hohen Maße gefährdet. Angesichts dieses Verhaltens blieb den Richtern nur noch, dem Betroffenen die Alleinschuld an die Kollision aufzubürden.
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