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Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Jedoch beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Nach 2 Jahren entfällt diese Beschränkung. Abweichend davon können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne Beschränkung erwerben (A unbeschränkt).

 

Mindestalter:

18 Jahre bei A beschränkt,
25 Jahre bei Direkteinstieg auf A unbeschränkt

Einschluss:

A1, M

Vorbesitz:

Bei A beschränkt nicht erforderlich. Bei A unbeschränkt sind 2 Jahre Klasse A beschränkt erforderlich (außer beim Direkteinstieg)

Ehemals:

Klasse 1a und Klasse 1

Antragsunterlagen:

Ausweis, Passfoto, Sehtest, Bescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort"

 
 

weitere Klassen im Bereich Motorrad:

A1 (Leichtkraftrad 125 ccm)
M (Kleinkraftrad)



 
 

Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von


 
 

max. 80 km/h bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (also 16 - 17 Jährige)


 

unbegrenzt ab Vollendung des 18. Lebensjahres

 

 

Mindestalter:

16 Jahre / 18 Jahre

Einschluss:

Klasse M

Vorbesitz:

Nicht erforderlich

Ehemals:

Klasse 1b

Antragsunterlagen:

Ausweis, Passfoto, Sehtest, Bescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort"

 
 
 
 
 

weitere Klassen im Bereich Motorrad:

A (beschränkt/unbeschränkt) (Motorrad)
M (Kleinkraftrad)


 
 

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektr. Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder m. einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

 

Mindestalter:

16 Jahre

Einschluss v. Klassen:

Nein

Vorbesitz:

Nicht erforderlich

Ehemals:

Klasse 4

Antragsunterlagen:

Ausweis, Passfoto, Sehtest, Bescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort"

 
 
 

 

weitere Klassen im BereichMotorrad:

A (beschränkt/unbeschränkt) (Motorrad)
A1 (Leichtkraftrad 125ccm)

 


 Infos direkt:

 A / A(u) / A1(M)

 B / BE

 C / CE / C1 / C1E

 D / DE / D1 / D1E

 L / T

 Mofa

 Stapler

 

 Interessante Links:

 www.fuehrerschein.de

 www.kba.de

 www.fahrschule.de

 www.verkehrsportal.de

 www.fahrtipps.de




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