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Hier erfährst du alles
Wissenswerte über die praktische Ausbildung
Nachdem du einige Male bei uns im Unterricht gewesen
bist, und dadurch schon Einiges über den Straßenverkehr
und seine Besonderheiten gelernt hast, beginnt dann
auch der für dich wohl interessanteste Teil deiner
Führerscheinausbildung:
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Die Praxis
Autofahren und Motorradfahren machen riesigen Spaß,
sind aber auch eine anspruchsvolle und meist auch schwierige
Tätigkeit, wenn´s manchmal auch nicht so erscheint.
Neben der Beherrschung und Kenntnis des Fahrzeugs, verlangt
es auch die Beachtung zahlreicher Verkehrsregeln, -zeichen
und Gefahrensituationen, ständige Konzentration, genaue
Beobachtung des schnell wechselnden Verkehrsgeschehens sowie
sofortiges richtiges Entscheiden und schnelles Handeln. Das
Auto- und Motorradfahren erfordert jedoch auch partnerschaftliches,
verantwortungs- und umweltbewusstes Verhalten, Toleranz und
Selbstkontrolle.
Wir, das Fahrschul-Team, werden alles daran setzen...
...dass dir die praktische Ausbildung Spaß
macht
...dich optimal auf die Führerscheinprüfung
vorzubereiten
...dich zu einem sicheren, verantwortungsbewussten
Fahrzeugführer zu machen
Zu deinen Fahrstunden wirst du selbstverständlich
von unseren Fahrlehrern von zuhause abgeholt!
Die praktische Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung
und aus besonderen
Ausbildungsfahrten (Pflicht-Sonderfahrten!)
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1.
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In der Grundausbildung beginnt alles mit den elementaren
Grundkenntnissen auf die du in Deiner weiteren Ausbildung
immer wieder zurückgreifen musst. Du erlernst die
Grundfahraufgaben für die jeweiligen Ausbildungsklassen,
das Bewältigen von verschiedenen Verkehrssituationen,
und vieles, vieles mehr. Genaueres erfährst du
bei unseren Fahrlehrern. Für die Grundausbildung
sind keine Pflichtstunden gesetzlich vorgeschrieben.
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2.
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In den besonderen Ausbildungsfahrten geht es um das
Fahren auf Bundes- und Landstraßen, Autobahnen
und um das Fahren bei Dämmerung und Dunkelheit,
und den damit verbundenen Gefahren. Hierfür gelten
die unten in der Tabelle angeführten Pflichtstunden.
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Die besonderen Ausbildungsfahrten für
die Klassen A1, A, B, C1, C1E, C und CE
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Besondere Ausbildungsfahrten
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A1
A
B
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A1 auf A
A (leistungsbe-schränkt)
auf A (leistungs-unbeschränkt)¹
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B auf BE
B auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E
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B auf C
C auf CE
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C1 und C1E in einer gemeinsamen
Ausbildung
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C und CE
in einer
gemeinsamen Ausbildung
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Solo
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Zug
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Ges.
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Solo
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Zug
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Ges.
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1
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3
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4
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3
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5
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8
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1
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1
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2
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1
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2
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3
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0
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2
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2
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0
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3
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3
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1.Schulung auf
Bundes- oder Landstraßen
(Überlandschulung,
davon eine Fahrt mit mindestens zwei
Stunden zu je 45 Minuten)
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5
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3
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3
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5
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2.Schulung auf Autobahnen (davon
eine Fahrt mindestens zwei Stunden zu je
45 Minuten)
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4
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2
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1
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2
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3.Schulung bei Dämmerung
oder Dunkelheit (zusätzlich
zu den Fahrten nach Nr. 1 und
2, mind. zur Hälfte auf Autobahnen,
Bundes- oder Landstraßen
in Stunden zu je 45 Minuten)
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3
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1
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1
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3
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¹ Vor Ablauf der zweijährigen
Frist nach § 6 FeV
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Infos direkt:
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Interessante Links:
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