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Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Die Verwaltungsbehörde wird bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar anordnen, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden muss.
 

Die Kosten belaufen sich auf ca. 150 € - 400 €, der Durchschnittspreis liegt bei ungefähr 255 €. Im Rahmen des Aufbauseminars (Nachschulung) werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Ein Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen zu jeweils 135 Minuten und aus einer Fahrprobe, die in Gruppen von jeweils drei Personen durchgeführt wird und pro Gruppe ebenfalls 135 Minuten dauert. Die Teilnahmebescheinigung darf vom Seminarleiter nur ausgestellt werden, wenn der Fahranfänger an allen vier Sitzungen und an der Fahrprobe eines Aufbauseminars teilgenommen hat. Kann der Teilnehmer an einer Einheit nicht teilnehmen, so muss er an einem kompletten neuen Seminar teilnehmen, da es aus lernpsychologischen Gründen nicht zulässig ist, Sitzungen einzeln in anderen Gruppen nachzuholen. Die Teilnahmebescheinigung muss bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden. Wird die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt, muss die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.

Als A-Verstöße gelten:

Unfallflucht

Nötigung

Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines anderen

Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften

Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW, Motorrad)


 

Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen

Zu dichtes Auffahren

"Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße

Rotlichtmissachtung

Fahren unter Alkoholeinfluss

Überholen im Überholverbot

B-Verstöße sind :

Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs

Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen

Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel

Kennzeichenmissbrauch

Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer

Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen

Mit abgefahrenen Reifen fahren

Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Denken Sie auch an diese Auflistung, wenn Sie beispielsweise einen kleinen Unfall mit Blechschaden haben, an dem Sie eindeutig schuld sind. Versuchen Sie dann in jedem Fall den Unfallgegner zu überreden, nicht die Polizei zu benachrichtigen. Machen Sie stattdessen mit einem billigen Fotoapparat, den Sie immer im Handschuhfach haben, ein paar Fotos von der Unfallstelle und vom Schaden. Wenn Ihre Fahrzeuge noch fahrbereit sind, dann entfernen Sie diese so schnell wie möglich aus Gefahrenbereichen, sorgen Sie dafür, dass der Verkehr nicht behindert wird und schreiben Sie den Unfallbericht selbst. Polizeibeamte sind meistens nicht sonderlich darüber erbaut, solche Bagatellen aufnehmen zu müssen und Sie haben ruckzuck einen A- oder B-Verstoß am Hals und gehen zum Aufbauseminar. Im Zeitalter des Handys auch noch ein Hinweis an Unfallzeugen und später Hinzukommende: Es ist immer besser sich zuerst zu erkundigen, was denn genau passiert ist und dann die Polizei anzurufen als umgekehrt.

Für weitergehende Informationen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung, entweder per Telefon (0591/51403) oder per Email.

 


 Infos direkt:

 A / A(u) / A1(M)

 B / BE

 C / CE / C1 / C1E

 D / DE / D1 / D1E

 L / T

 Mofa

 Stapler

 

 Interessante Links:

 www.fuehrerschein.de

 www.kba.de

 www.fahrschule.de

 www.verkehrsportal.de

 www.fahrtipps.de




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