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Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem
A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in
der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert
sich von zwei auf vier Jahre. Die Verwaltungsbehörde
wird bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar
anordnen, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule
absolviert werden muss.
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Die Kosten belaufen sich auf ca. 150 € - 400 €,
der Durchschnittspreis liegt bei ungefähr 255 €.
Im Rahmen des Aufbauseminars (Nachschulung) werden die
Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es
werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten
gesucht. Ein Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen
zu jeweils 135 Minuten und aus einer Fahrprobe, die
in Gruppen von jeweils drei Personen durchgeführt
wird und pro Gruppe ebenfalls 135 Minuten dauert. Die
Teilnahmebescheinigung darf vom Seminarleiter nur ausgestellt
werden, wenn der Fahranfänger an allen vier Sitzungen
und an der Fahrprobe eines Aufbauseminars teilgenommen
hat. Kann der Teilnehmer an einer Einheit nicht teilnehmen,
so muss er an einem kompletten neuen Seminar teilnehmen,
da es aus lernpsychologischen Gründen nicht zulässig
ist, Sitzungen einzeln in anderen Gruppen nachzuholen.
Die Teilnahmebescheinigung muss bei der Verwaltungsbehörde
vorgelegt werden. Wird die Teilnahmebescheinigung am
Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt, muss die
Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.
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Als A-Verstöße gelten:
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Unfallflucht
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Nötigung
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Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines anderen
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Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener
Ortschaften
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Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als
20 km/h überschreiten (PKW, Motorrad)
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Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an
Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten
Sicht- oder Wetterverhältnissen
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Zu dichtes Auffahren
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"Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
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Rotlichtmissachtung
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Fahren unter Alkoholeinfluss
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Überholen im Überholverbot
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B-Verstöße sind :
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Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
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Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern
oder Radfahrern beim Abbiegen
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Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen
öffentlicher Verkehrsmittel
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Kennzeichenmissbrauch
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Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen
Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
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Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
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Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung
um mehr als 8 Monate überziehen
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Mit abgefahrenen Reifen fahren
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Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an
einem haltenden Schulbus
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Denken Sie auch an diese Auflistung, wenn Sie beispielsweise
einen kleinen Unfall mit Blechschaden haben, an dem Sie eindeutig
schuld sind. Versuchen Sie dann in jedem Fall den Unfallgegner
zu überreden, nicht die Polizei zu benachrichtigen. Machen
Sie stattdessen mit einem billigen Fotoapparat, den Sie immer
im Handschuhfach haben, ein paar Fotos von der Unfallstelle
und vom Schaden. Wenn Ihre Fahrzeuge noch fahrbereit sind,
dann entfernen Sie diese so schnell wie möglich aus Gefahrenbereichen,
sorgen Sie dafür, dass der Verkehr nicht behindert wird
und schreiben Sie den Unfallbericht selbst. Polizeibeamte
sind meistens nicht sonderlich darüber erbaut, solche
Bagatellen aufnehmen zu müssen und Sie haben ruckzuck
einen A- oder B-Verstoß am Hals und gehen zum Aufbauseminar.
Im Zeitalter des Handys auch noch ein Hinweis an Unfallzeugen
und später Hinzukommende: Es ist immer besser sich zuerst
zu erkundigen, was denn genau passiert ist und dann die Polizei
anzurufen als umgekehrt.
Für weitergehende
Informationen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung, entweder
per Telefon (0591/51403) oder per Email.
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