Unternehmensprofil

Führerschein-
Klassen

Seminare

   Infos rund um den
Führerschein

Führerschein-
finanzierung

Wie findet man eine gute Fahrschule?

Der EU-Führerschein - Was ist neu?

Die theoretische Ausbildung              

Die praktische Ausbildung

Was kann ich gegen Prüfungsangst tun?

Probezeit "Ein Tanz auf dem rohen Ei"

Punkte in Flensburg, was nun?

Besitzstands-
regelung
                   

Zahlencodes auf dem EU-Führerschein

Medizinisch-
Psychologische Untersuchung

Kontakt

Links

 


Pressemitteilungen

HOME


Muss der alte Führerschein umgetauscht
werden ??


Die Antwort heißt: "Jein"

 


 
 
 
 

Die meisten Bürger sind im Besitz eines Führerscheines der Klasse 3. Mit diesem Führerschein wird im wesentlichen PKW gefahren, oder PKW mit Anhänger. Alle, die in diesem Bereich ihren Führerschein nutzen, brauchen sich auch nach dem 01. Januar 1999 keine Sorgen machen. Sie müssen nicht umtauschen.
 


 
 
 

Auch dann nicht, wenn sie noch ein Führerscheinmuster aus DDR-Zeiten besitzen, auf dem die Klasse B oder die Klasse 4 vermerkt ist, sofern das Führerscheinmuster aus der DDR mit der Klasse 4 in der Zeit zwischen dem 31.03.1957 und 01.06.1982 ausgestellt wurde.
 


 
 

Auch dann nicht, wenn sie einen Motorradführerschein besitzen. Alles, was sie zur Zeit mit diesem Führerschein fahren dürfen, dürfen sie auch ohne Umtausch nach dem 01. Januar 1999 fahren.


Achtung PKW-Fahrer...


 
 
 
 
 
 

Nun darf man aber mit der Klasse 3 bzw. der Klasse B oder 4 aus der DDR Lastkraftwagen bis 7,5t fahren und Züge mit einachsigem Anhänger bis zu 18,5 t (!). Dieser Bereich wird zukünftig der Klasse CE zugerechnet, und diese Klasse wird befristet - so auch für Altinhaber ab dem 50. Lebensjahr. Wenn sie nicht rechtzeitig für diesen Bereich (Gespanne über 12 t) den Umtausch ihres Führerscheines unter Vorlage einer ärztlichen Untersuchung sowie eines augenärztlichen Gutachtens beantragen, erlischt ab dem 50. Lebensjahr ihre Fahrberechtigung über 12 t. Der sonstige Umfang bleibt erhalten, auch wenn nicht umgetauscht wird.


Achtung LKW- und Busfahrer...


 
 
 
 

Für Inhaber eines Führerscheines der Klasse 2 (Lastkraftwagen und Lastzüge) oder eines entsprechenden Führerscheines aus der DDR erlischt ab dem 50. Lebensjahr die Fahrerlaubnis im Umfang der Fahrberechtigung der Klasse 2, wenn sie nicht rechtzeitig umtauschen. In diesem Fall verbleibt lediglich die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7,5 t sowie von Fahrzeugkombinationen (Gespanne) bis 12 t.

Im Falle einer (freiwilligen) Umschreibung werden an Inhaber eines "alten" Führerscheins folgende neue EU-Fahrerlaubnisklassen erteilt:

Fahrerlaubnisklassen

BRD

DDR
ab
01.04.57

DDR
ab
01.06.82

Klassen
neu

1

1

A

A, A1, M, L

1a

-
-

A¹, A1, M, L

1b

-
-

A1, M, L

-
-

C

B, BE, C1, C1E, C, L, M

2

5

CE

B, BE, C1, C1E, C, CE, T, L, M, A1², T³

3

4

B+BE

B, BE, C1, C1E, M, L, A1²

4

3+2

M

L, M, A1²

5

-
-

L

-
-

T

L

 


 
 

1

Sofern die Fahrerlaubnis vor weniger als zwei Jahren erteilt wurde, beschränkt auf Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/ Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/ kg.

2

Klasse A1, wenn die Klassen 2, 3 oder 4 vor dem 01.04.1980 erteilt wurden.


3

Auf Antrag auch Klasse T unbeschränkt.

Fahrerlaubnisklassen

Klassen alt

Klassen neu

Kraftomnibusbis 14 Fahrgastplätze

D1

Kraftomnibusbis 24 Fahrgastplätze

Kraftomnibus

D, DE, D1

1

Beschränkt auf Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse.

 


 Infos direkt:

 A / A(u) / A1(M)

 B / BE

 C / CE / C1 / C1E

 D / DE / D1 / D1E

 L / T

 Mofa

 Stapler

 

 Interessante Links:

 www.fuehrerschein.de

 www.kba.de

 www.fahrschule.de

 www.verkehrsportal.de

 www.fahrtipps.de




[Unternehmensprofil] - [Führerscheinklassen] - [Seminare]
[Infos rund um den Führerschein] - [Kontakt / Impressum] - [Links]

[nach oben]    
 

Partner