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Zahlenkombinationen
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Erklärung
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01
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Fahrer benötigt eine Sehhilfe und/ oder
einen Augenschutz, wenn dies durch ärztliches
Gutachten ausdrücklich gefordert wird.
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01.01
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Fahrer ist Brillenträger.
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01.02
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Fahrer trägt Kontaktlinsen.
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01.03
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Fahrer muss eine Schutzbrille tragen.
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02
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Fahrer braucht eine Hörhilfe.
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03
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Fahrer hat eine Prothese/ Orthese für die
Gliedmaßen.
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05
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Fahrer hat eine Fahrbeschränkung aus medizinischen
Gründen.
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05.01
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Fahrer darf nur bei Tageslicht fahren.
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05.02
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Fahrer darf nur in einem Umkreis von ... km des
Wohnsitzes oder innerorts fahren.
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05.03
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Fahrer darf nur ohne Beifahrer/ Sozius fahren.
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05.04
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Fahrer darf nicht schneller als ... km/h fahren.
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05.05
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Fahrer darf nur mit Beifahrer fahren.
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05.06
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Fahrer darf nur ohne Anhänger fahren.
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05.07
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Fahrer darf nicht auf der Autobahn fahren.
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10
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Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasster
Schaltung fahren.
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15
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Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasster
Kupplung fahren.
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20
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Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten
Bremsmechanismen fahren.
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25
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Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten
Beschleunigungsmechanismen fahren.
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30
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Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten
kombinierten Brems- und Beschleunigungsmechanismen
fahren.
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35
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Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten
Bedienvorrichtungen fahren.
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40
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Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasster
Lenkung fahren.
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42
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Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten
Rückspiegeln fahren.
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43
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Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasstem
Fahrersitz fahren.
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44
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Anpassungen des Kraftrades
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44.01
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Fahrer darf nur Krafträder mit Bremsbetätigung
vorn / hinten mit einem Hebel fahren.
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44.02
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Fahrer darf nur Krafträder mit angepasster
handbetätigter Bremse fahren.
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44.03
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Fahrer darf nur Krafträder mit angepasster
fußbetätigter Bremse fahren.
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44.04
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Fahrer darf nur Krafträder mit angepassten
Beschleunigungsmechanismen fahren.
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44.05
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Fahrer darf nur Krafträder mit angepasster
Handschaltung und Handkupplung fahren.
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44.06
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Fahrer darf nur Krafträder mit angepassten
Rückspiegeln fahren.
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44.07
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Fahrer darf nur Krafträder mit angepassten
Kontrolleinrichtungen fahren.
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44.08
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Die Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung
des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig
ermöglichen.
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45
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Fahrer darf nur Krafträder mit Beiwagen
fahren.
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50
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Fahrer darf nur ein bestimmtes Fahrzeug fahren
(Fahrzeug-Identifizierungsnummer)
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51
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Fahrer darf nur ein bestimmtes Fahrzeug fahren
(amtliches Kennzeichen)
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55
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Kombinationen von Anpassungen des Fahrzeugs
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70
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Führerschein wurde umgetauscht Nummer ...
ausgestellt durch ... (EU-Unterscheidungszeichen,
im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen
des Ausstellungsstaates).
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71
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Führerschein ist ein Duplikat (EU-Unterscheidungszeichen,
im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen).
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72
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Fahrer darf nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem
Hubraum von höchstens 125 ccm und einer Motorleistung
von höchstens 11 kW (A1) fahren.
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73
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Fahrer darf nur dreirädrige und vierrädrige
Kraftfährzeuge der Klasse B (B1) fahren.
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74
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Fahrer darf nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer
zulässigen Gesamtmasse von höchstens
7500 kg (C1) fahren.
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75
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Fahrer darf nur Fahrzeuge der Kategorie B mit
höchstens 16 Sitzplätzen außer
dem Fahrersitz (D1) fahren.
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76
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Fahrer darf nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer
zulässigen Gesamtmasse von höchstens
7500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750
kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse
der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des
Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E), fahren.
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77
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Fahrer darf nur Fahrzeuge der Kategorie D mit
höchstens 16 Sitzplätzen außer
dem Fahrersitz (D1) fahren, die einen Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 750 kg mitführen, sofern
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a.
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die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination
12000 kg und die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs
nicht übersteigen und
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b.
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der Anhänger nicht zur Personenbeförderung
verwendet wird (D1E).
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78
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Fahrer darf nur Automatik fahren.
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79
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Fahrer darf nur Fahrzeuge fahren, die im Rahmen
der Anwendung von Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie
91/ 439/ EWG (Äquivalenzen zu bisherigen
Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen
Spezifikationen entsprechen:
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(C1E > 12000 kg, L < 3) Beschränkung
der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen
Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum
Führen von dreiachsigen Zügen
mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als
12000 kg Gesamtmasse und von Zügen
mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien
Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr
als 12000 kg betragen kann (nicht durch
C1E abgedeckter Teil). Der Buchstabe L steht
in dieser Schlüsselung für die
Anzahl der Achsen.
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(S1 < 24/ 7500 kg) Begrenzung der Klasse
D auf KOM mit 24 Fahrgastplätzen oder
max. 7500 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung
für die Anzahl der Plätze, einschließlich
Fahrersitz.
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104
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Fahrer muss ein gültiges ärztliches
Attest mitführen.
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171
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Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C1 fahren; zusätzlich
gilt die Fahrerlaubnis auch für Kraftfahrzeuge
der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste.
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172
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Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C fahren; zusätzlich
gilt die Fahrerlaubnis auch für Kraftfahrzeuge
der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste.
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173
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Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse C1E fahren;
zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch zum
Mitführen von zulassungsfreien Anhängern
bei Gesamtzugmasse über 12000 kg.
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174
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Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse L fahren; zusätzlich
gilt die Fahrerlaubnis auch zum Führen von
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
32 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen
und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit
von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt,
die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 25 km/h in der durch §
58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet
sind.
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175
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Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse L fahren, zusätzlich
gilt die Fahrerlaubnis auch zum Führen von
Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen
mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden
mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
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176
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Die Fahrerlaubnis ist bis zum Erreichen des 18.
Lebensjahres auf Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses
beschränkt.
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177
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Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse L fahren; zusätzlich
gilt die Fahrerlaubnis auch im Umfang der mitzuführenden
Ausnahmegenehmigung.
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