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Erkennen - Überlegen
- Handeln
Ihr Auftrag als Ersthelfer- hier zeigen wir Ihnen,
wie!
Termine:
Jeden ersten Samstag im Monat
Beginn jeweils um 08.00 Uhr
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Ausbildungsstätte:
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Fahrschul-Team
Rheiner Str. 106
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Anmeldung unter 0591/51403
Kosten: 17,50 €
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Umfang
Bei Unfällen, v.a. bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden,
ist jeder zur Hilfeleistung nach § 323 c StGB verpflichtet.
Um dieser Hilfspflicht Genüge leisten zu können,
müssen alle Kraftfahrzeuge - ausgenommen sind Krafträder
sowie Zug- und Arbeitsmaschinen - nach § 35 h StVZO mit
Erste- Hilfe-Material ausgerüstet sein. Der Führerschein-Bewerber
muss die Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
beherrschen und dafür ausgebildet worden sein (§
2 Abs. 2 Nr. 6 StVG, § 19 FeV). Die lebensrettenden Sofortmaßnahmen
am Unfallort beschränken sich im Wesentlichen auf die
lebensrettende Erstversorgung von Unfallverletzten einschließlich
der Herz-/ Lungen- Wiederbelebung.
Für die Führerscheinklassen C1, C, D1, D nebst
der Anhängerklassen ist ein qualifiziertere Ausbildung
in Erster Hilfe obligatorisch (§ 19 Abs. 2 FeV/ §§
8 b, 15 e Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 3 StVZO), die dem Führerscheinbewerber
gründliches Wissen und praktisches Können vermitteln
soll. Bei der FzF wird die Ausbildung in Erster Hilfe nur
für Fahrer von Krankenkraftwagen verlangt.
Um Anmeldung per Telefon
(0591/51403) oder per Email
wird gebeten.
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