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Thema

Nach fünf Jahren kann der ADR-Schein mit einer Auffrischungsschulung um weitere fünf Jahre verlängert werden. Mit der Fortbildung beginnen können Berufskraftfahrer/-innen bis zu zwölf Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung. Maßgeblich für die Verlängerung ist das Ablaufdatum der aktuellen Genehmigung.

Teilnehmer

Gefahrgutfahrer, die im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sind, und diese um weitere 5 Jahre verlängern möchten.

Voraussetzung

gültige ADR-Schulungsbescheinigung

Inhalte

Die Inhalte entsprechen den verbindlichen Vorgaben der Industrie- und Handelskammern. Sie umfassen folgende Themen:

  • Allgemeine Vorschriften (nur im Basiskurs)
  • Allgemeine Gefahreigenschaften (nur im Basiskurs)
  • Dokumentation (Begleitpapiere)
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Umschließungen
  • Ausrüstung
  • Bezettelung, Kennzeichnung, orangefarbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung entsprechend ADR 2017 mit Übungen zur
  • Abfahrtkontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Pannen

Lehrgangsziel

Verlängerung der gültigen ADR-Schulungsbescheinigung um weitere 5 Jahre

Lehrgangsdauer

12 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten = 1,5 Tage

Lehrgangskosten

249,00 EUR

Termine

21.11.2025 – 22.11.2025
06.02.2026 – 07.02.2026
26.06.2026 – 27.06.2026
04.12.2026 – 05.12.2026

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Fördermittel

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung durch z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträgern gefördert werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über:

  • evtl. mögliche Fördermittel
  • Ausbildungsumfang
  • Ausbildungsdauer
  • Unterrichtszeiten

Häufig gestellte Fragen

Fahrer können an einer ADR-Auffrischung bereits 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit ihrer ADR-Bescheinigung ohne Zeitverlust teilnehmen.


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