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Definition

Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.

Voraussetzung

  • Fahrerlaubnis Klasse B
  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • gültigen Personalausweis

Mindestalter

17 Jahre (im begleiteten Fahren), ansonsten mit 18

Einschluss der Klassen

keine

Theoretische Ausbildung

2,5 stündige Fahrerschulung

Praktische Ausbildung

Gesetzliche Forderung:

  • 3,5 Stunden praktische Ausbildung
  • 1 Stunde fahrpraktische Übungen

Theoretische Prüfung

nicht erforderlich

Praktische Prüfung

nicht erforderlich.
Nach Teilnahme der Schulung erhält man eine Bescheinigung mit der man sich die Schlüsselzahl B96 in die Fahrerlaubnis eintragen kann.

Ausbildungskosten

496,50 EUR


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