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Definition

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer maximalen Länge von 8 m zur Beförderung mit mehr als 8, aber höchstens 16 Personen (außer dem Führersitz). Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter

  • Grundsätzlich 21 Jahre
  • 18 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb, oder vergleichbare Ausbildung

Ausbildungsbeginn

frühestens ein halbes Jahr vor dem erreichen des Mindestalters

Einschluss der Klasse(n)

Keine

Befristung

auf 5 Jahre, danach Verlängerung(en) um weitere 5 Jahre möglich

Voraussetzung

  • Fahrerlaubnis Klasse B
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Biometrisches Passfoto
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
  • gültigen Personalausweis
  • Führungszeugnis

Theoretische Ausbildung

  • 6 Doppelstunden Grundunterricht, zusätzlich
  • bei Vorbesitz von Klasse B = 10 Doppelstunden Zusatzstoff
  • bei Vorbesitz von Klasse C1 oder C = 4 Doppelstunden2 Zusatzstoff

Den Grundstoff können Sie in jeder unserer Fahrschulen besuchen.
Der klassenspezifische Stoff wird in Lingen-Darme an der Rheiner Str. 108

  • dienstags um 20.30 & mittwochs um 19.00 Uhr, sowie
  • täglich um 11.30 Uhr

angeboten.

Praktische Ausbildung

bei Vorbesitz von Klasse B oder C1

  • bis 2 Jahre: 41 Grundausbildung / 19 Überland / 12 Autobahn / 7 Dunkelheit
  • > als 2 Jahre: 16 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit

bei Vorbesitz von Klasse C

  • bis 2 Jahre: 8 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit
  • > als 2 Jahre: 6 Grundausbildung / 4 Überland / 2 Autobahn / 2 Dunkelheit

Theoretische Prüfung

Ohne Zeitbegrenzung
Anzahl Fragen: 10 Grundstoff und 25 klassenspezifischer Stoff
Max. Fehlerpunktzahl: 10

Praktische Prüfung

Zeit: 75 Minuten, 45 Minuten davon reine Fahrzeit
Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:

  • Abfahrtkontolle (Kontrollen am Fahrzeug)
  • Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
  • Fahren in einer 30er Zone
  • Befahren der Kraftfahrstraße
  • Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
  • Grundfahraufgaben (z.B. rückwärts um die Ecke nach links, Annähern an eine Bushaltestelle)

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden
beeinflusst. Die Ausbildungskosten setzen sich aus

  • dem Grundbetrag
  • der Anzahl der Übungsfahrten
  • den Überlandfahrten, den Autobahnfahrten, der Dämmerungs- / Dunkelfahrten
  • der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung
  • dem Lehrmaterial

für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D1 entstehen weitere externe Kosten für:

  • Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung
  • Biometrischem Passfoto
  • Prüfkosten an den TÜV

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