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Definition

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

Mindestalter

15 Jahre

Ausbildungsbeginn

14,5 Jahre

Einschluss der Klasse(n)

keine

Voraussetzung

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • gültigen Personalausweis
  • Lehrgangsbescheinigung Erste Hilfe

Theoretische Ausbildung

Gesetzliche Mindestforderung:

  • 12 Doppelstunden Grundunterricht
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht

Den Grundstoff können Sie in jeder unserer Fahrschulen besuchen.
Der klassenspezifische Stoff wird in Lingen-Darme, Rheiner Str. 108

  • montags um 20.30 Uhr

angeboten.

Praktische Ausbildung

Gesetzliche Mindestforderung:

  • Übungsfahrten (Anzahl liegt an den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten)

Theoretische Prüfung

Zeit: unbegrenzt
Anzahl Fragen: 30 (20 Grundfragen + 10 klassenspezifische Fragen)
Max. Fehlerpunktzahl: 10

Praktische Prüfung

Zeit: 45 Minuten
Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:

  • Fahrtechnische Vorbereitung (Kontrollen am Fahrzeug)
  • Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
  • Fahren in einer 30er Zone
  • Befahren der Kraftfahrstraße
  • Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
  • Grundfahraufgaben (kl. Slalom, gr. Slalom, Ausweichen mit Abbremsen, Ausweichen ohne Abbremsen, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung, Stopp and Go, Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Kreisfahrt)
    Anfahren in einer Steigung (mit oder ohne Handbremse)

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden beeinflusst.

Die Ausbildungskosten setzen sich aus

  • dem Grundbetrag
  • der Anzahl der Übungsfahrten
  • der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung
  • der Kosten für die Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • dem Lehrmaterial

für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse M entstehen weitere externe Kosten für:

  • Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
  • Sehtest (bieten wir im eigenen Hause an)
  • Biometrischem Passfoto
  • Lehrgangsbescheinigung Erste Hilfe
  • Prüfkosten an den TÜV

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich die vollständige Schutzkleidung. Für die Ausbildung stellen wir diese zur Verfügung, incl. Airbag-Weste. Aus hygienischen Gründen empfehlen wir allerdings das Du mit knöchelhohen Schuhen zur Fahrstunde kommen solltest. Des Weiteren ist es sinnvoll sich für kleines Geld eine Sturmhaube zu besorgen, denn die Helme wurden auch schon von anderen Fahrschülern getragen.

Grundsätzlich ja, wenn Sie den Prüfungsanforderungen entspricht. Allerdings bedenke, was ist wenn Du einmal (z. B. bei den Grundfahraufgaben) ausrutscht und dein Helm verkratzt, die Hose oder Jacke ein Loch hat? Für diese Art von Schäden können wir leider dann nicht aufkommen.

Grundsätzlich ja, aber Du brauchst eine Versicherungsbestätigung Deiner Haftpflichtversicherung, dass das Motorrad zu Fahrschulzwecken eingesetzt werden darf. Die Kostenersparnis beträgt dann ca. 5,00 EUR pro Fahrstunde.

Ja, alle Fahrschüler sind bei uns unfallversichert. (Fahrschülerunfallversicherung bei der Fahrlehrerversicherung)


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