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Definition

Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Mindestalter

16 Jahre

Ausbildungsbeginn

15,5 Jahre

Einschluss der Klasse

AM

Voraussetzung

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • gültigen Personalausweis
  • Lehrgangsbescheinigung Erste Hilfe (nur bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis)

Theoretische Ausbildung

Gesetzliche Mindestforderung:

  • 12 Doppelstunden Grundunterricht
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht

Den Grundstoff können Sie in jeder unserer Fahrschulen besuchen.
Der klassenspezifische Stoff wird in Lingen-Darme, Rheiner Str. 108

  • montags um 20.30 Uhr

angeboten.

Praktische Ausbildung

Gesetzliche Mindestforderung:

  • Übungsfahrten
  • 5 x Überlandfahrten
  • 4 x Autobahnfahrt
  • 3 x Dämmerungs-/Dunkelfahrt

Theoretische Prüfung

Zeit: unbegrenzt
Anzahl Fragen Ersterwerb: 30 (20 Grundfragen + 10 klassenspezifische Fragen)
Max. Fehlerpunktzahl: 10 bei Ersterwerb

Praktische Prüfung

Zeit: 45 Minuten
Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:

  • Fahrtechnische Vorbereitung (Kontrollen am Fahrzeug)
  • Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
  • Fahren in einer 30er Zone
  • Befahren der Kraftfahrstraße
  • Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
  • Grundfahraufgaben (kl. Slalom, gr. Slalom, Ausweichen mit Abbremsen, Ausweichen ohne Abbremsen, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung, Stopp and Go, Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Kreisfahrt)

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden beeinflusst.

Die Ausbildungskosten setzen sich aus

  • dem Grundbetrag
  • der Anzahl der Übungsfahrten
  • den 5 x Überlandfahrten,
  • den 4 x Autobahnfahrten,
  • der 3 x Dämmerungs- / Dunkelfahrten
  • der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung
  • dem Lehrmaterial

für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 entstehen weitere externe Kosten für:

  • Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
  • Sehtest (bieten wir im eigenen Hause an)
  • Biometrischem Passfoto
  • Lehrgangsbescheinigung Erste Hilfe
  • Prüfkosten an den TÜV

Häufig gestellte Fragen

Zum einen weil mit 16 Jahren schon die Probezeit beginnt und zum Anderen benötigt man für weitere höherwertigere Motorradklassen nur noch eine Aufstiegsprüfung, d. h. man muss nur noch eine praktische Prüfung in der nächst höheren Klasse, in diesem Fall A2, absolvieren und das ohne die Verpflichtung die Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nacht) zu durchlaufen.

Stufenführerschein bedeutet, dass man für einen Zeitraum von jeweils 2 Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung sammelt, bevor man in die nächste Leistungsklasse aufsteigt. Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den nächsten Aufstieg ist dann nur noch eine zeitlich reduzierte praktische Prüfung vorgeschrieben. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesen Fällen 40 Minuten. Es besteht hierbei keine Ausbildungspflicht seitens der Fahrschulen, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.

Natürlich empfiehlt es sich, vor der praktischen Prüfung die Erfahrungen der Fahrschule zur Kontrolle der eigenen Fähigkeiten und zur Korrektur von eingeschlichenen Fehlern zu nutzen. Auch aus finanzieller Sicht ist die Investition in ein paar Übungseinheiten gegenüber einer eventuell nicht bestandenen Prüfung und verlorenen Gebühren zu bevorzugen.

  • Stufe 1: A1 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
  • Stufe 2: A2 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
  • Stufe 3: A keine Beschränkung mehr, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre

Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden.

Grundsätzlich die vollständige Schutzkleidung. Für die Ausbildung stellen wir diese zur Verfügung, incl. Airbag-Weste. Aus hygienischen Gründen empfehlen wir allerdings das Du mit knöchelhohen Schuhen zur Fahrstunde kommen solltest. Des Weiteren ist es sinnvoll sich für kleines Geld eine Sturmhaube zu besorgen, denn die Helme wurden auch schon von anderen Fahrschülern getragen.

Grundsätzlich ja, wenn Sie den Prüfungsanforderungen entspricht. Allerdings bedenke, was ist wenn Du einmal (z. B. bei den Grundfahraufgaben) ausrutscht und dein Helm verkratzt, die Hose oder Jacke ein Loch hat? Für diese Art von Schäden können wir leider dann nicht aufkommen.

Grundsätzlich ja, aber Du brauchst eine Versicherungsbestätigung Deiner Haftpflichtversicherung, dass das Motorrad zu Fahrschulzwecken eingesetzt werden darf. Die Kostenersparnis beträgt dann ca. 3,50 EUR pro Fahrstunde.

ja, alle Fahrschüler sind bei uns unfallversichert. (Fahrschülerunfallversicherung bei der Fahrlehrerversicherung)


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