Bild

Definition

Kraftfahrzeuge (Kraftomnibusse), ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer Führersitz ausgelegt und gebaut sind. Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Mindestalter

  • Grundsätzlich 24 Jahre
  • 23 Jahre mit zusätzlicher beschleunigter Grundqualifikation
  • 21 Jahre mit zusätzlicher Grundqualifikation
  • 21 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation, allerdings nur im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge
  • 20 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb, oder vergleichbare Ausbildung
  • 18 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb, oder vergleichbare Ausbildung, für Linienfahrten < 50 km

Ausbildungsbeginn

frühestens ein halbes Jahr vor dem erreichen des Mindestalters

Einschluss der Klasse(n)

D1

Befristung

auf 5 Jahre, danach Verlängerung(en) um weitere 5 Jahre möglich

Voraussetzung

  • Fahrerlaubnis Klasse B
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung
  • Biometrisches Passfoto
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
  • gültigen Personalausweis
  • Führungszeugnis zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt

Theoretische Ausbildung

  • 6 x Grundstoff zusätzlich…
  • bei Vorbesitz B = 18 x klassenspezifischer Stoff
  • bei Vorbesitz C1 = 12 x klassenspezifischer Stoff
  • bei Vorbesitz C = 8 x klassenspezifischer Stoff
  • bei Vorbesitz D1 = 8 x klassenspezifischer Stoff

Den Grundstoff können Sie in jeder unserer Fahrschulen besuchen.
Der klassenspezifische Stoff wird in Lingen-Darme an der Rheiner Str. 108

  • dienstags um 20.30 & mittwochs um 19.00 Uhr, sowie
  • täglich um 11.30 Uhr

angeboten.

Praktische Ausbildung

bei Erweiterung von B / C1 mehr als zwei Jahre (in Klammern bis zu zwei Jahren):

  • Grundausbildung: 33 (45) Stunden á 45 Minuten
  • Überlandfahrten: 12 (22) Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 8 (14) Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 5 (8) Stunden á 45 Minuten

bei Erweiterung von C mehr als zwei Jahre (in Klammern bis zu zwei Jahren):

  • Grundausbildung: 7 (14) Stunden á 45 Minuten
  • Überlandfahrten: 8 (16) Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 4 (8) Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 3 (6) Stunden á 45 Minuten

bei Erweiterung von D1:

  • Grundausbildung: 20 Stunden á 45 Minuten
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten

Theoretische Prüfung

Fragen 10 x Grundfragen und 30 Fragen klassenspezifisch
Max. Fehlerpunktzahl:10

Praktische Prüfung

Zeit: 75 Minuten, 45 Minuten davon reine Fahrzeit

Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:

  • Abfahrtkontolle (Kontrollen am Fahrzeug)
  • Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
  • Fahren in einer 30er Zone
  • Befahren der Kraftfahrstraße
  • Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
  • Grundfahraufgaben (z.B. rückwärts um die Ecke nach links, Annähern an eine Bushaltestelle)

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden
beeinflusst. Die Ausbildungskosten setzen sich aus

  • dem Grundbetrag
  • der Anzahl der Übungsfahrten
  • den Überlandfahrten, den Autobahnfahrten, der Dämmerungs- / Dunkelfahrten
  • der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung
  • dem Lehrmaterial

für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D entstehen weitere externe Kosten für:

  • Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung
  • Biometrischem Passfoto
  • Prüfkosten an den TÜV

Häufig gestellte Fragen

In Deinen Führerschein muss die Schlüsselzahl 95 in der Spalte 12 bei Deinen Busklassen eingetragen sein. Die Schlüsselzahl erlaubt Dir das gewerbliche Fahren (beachte: Befristung auf 5 Jahre).

Diese Schlüsselzahl kann man sich eintragen lassen, wenn:

  • man eine abgeschlossene 3 jährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb, oder vergleichbare Ausbildung erfolgreich absolviert hat,
  • eine erfolgreiche Grundqualifikation (Prüfung durch die IHK) besitzt, oder
  • eine erfolgreiche beschleunigte Grundqualifikation (Prüfung ebenfalls durch die IHK) besitzt.

Solltest Du in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb sein, darfst Du im Rahmen Deiner Ausbildung bereits gewerblich Fahren, musst allerdings immer Deinen Ausbildungsvertrag mitführen.

Sofern Sie arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind kann die Agentur in Form eines Bildungsgutscheines die Ausbildungskosten übernehmen. Nehmen Sie hierzu die Verbindung mit der Agentur für Arbeit auf.

Sollte es sich um eine Weiterqualifizierung handeln, kann ihr Arbeitgeber über das Programm WEITER.BILDUNG! der Agentur für Arbeit Fördergelder beantragen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • ein biometrisches Passfoto
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin. Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen bei:
    • einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
    • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
    • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
    • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
  • ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
    Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen.
  • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
  • für Busfahrer und Busfahrerinnen mit einer Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE und D1E ab dem Alter von 50 Jahren zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
    Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Den Nachweis erbringen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.


zert1
zert1
zert1