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Auf Automatik ausgebildet und trotzdem "Schalter" fahren!

Mit der neuen sogenannten Automatikregelung wird die Möglichkeit geschaffen, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B und BF 17 mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne die sonst übliche Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, die Schlüsselzahl 78, in den Führerschein eingetragen zu bekommen.

Für Bewerber der Fahrerlaubnisklassen B und BF17 bedeutet dies, dass trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt wird, wenn zuvor ein Teil der praktischen Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug abgelegt wurde und ein entsprechender Schaltnachweis erworben wurde.

Für Inhaber einer zurzeit beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 78 (SZ78) bedeutet dies, dass die Eintragung der Schlüsselzahl 197 unter gleichzeitiger Streichung der SZ78 beantragt werden kann, wenn der o.g. Schaltnachweis erworben wurde.

Ablauf
Der Bewerber absolviert im Rahmen seiner Klasse B-Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug sowie einen mindestens 15-minütigen Test, bei dem ihm die Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zu Beherrschung eines Schaltfahrzeugs attestieren muss.
Nach dem Bestehen der praktischen Prüfung auf einem Automatikfahrzeug wird ihm die Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 erteilt. Diese berechtigt uneingeschränkt zum Führen von Schalt- und Automatikfahrzeugen.

Häufig gestellte Fragen

Die Schlüsselzahl 197 ist eine nationale, dreistellige Schlüsselzahl, mit der lediglich dokumentiert wird, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keinerlei ein-schränkende Funktion und ist im Ausland ohne Bedeutung. Somit dürfen mit der Klasse B197 auch im Ausland Schaltfahrzeuge gefahren werden.

Ja, auch eine bereits auf Automatik beschränkte Fahrerlaubnis der Klasse B kann durch das Absolvieren von mindestens 10 Schaltstunden und des 15-minütigen Tests auf Schaltfahrzeuge erweitert werden. In diesem Fall wird die SZ 78 durch die SZ 197 ersetzt.

Gemäß den Vorgaben der europäischen Führerscheinrichtline führt eine Prüfung auf einem Automatikfahrzeug beim Erwerb der Klasse BE bzw. einer C- oder D-Klasse immer zur SZ 78, wenn die Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug angelegt wurde. Da fast alle Lkw Automatikfahrzeug sind, hat dieser kleine Nachteil, keine bedeutende Wirkung.

Ja, auch diese Bewerber müssen vor der Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug sowie einen mindestens 15-minütigen Test absolvieren.

Der Test ist Bestandteil einer „normalen“ Fahrstunde und muss deshalb nicht extra ausgewiesen werden. Der Test wird lediglich mit der vorzulegenden Bescheinigung dokumentiert.


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