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Thema

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen transportieren, müssen gemäß Kapitel 8.2 ADR besonders geschult werden.

Teilnehmer

Mitarbeiter, besonders LKW-Fahrer die Gefahrgüter im Stückgut verfahren

Voraussetzung

Deutschkenntnisse

Inhalte

Die Inhalte entsprechen den verbindlichen Vorgaben der Industrie- und Handelskammern. Sie umfassen folgende Themen:

  • Allgemeine Vorschriften (nur im Basiskurs)
  • Allgemeine Gefahreigenschaften (nur im Basiskurs)
  • Dokumentation (Begleitpapiere)
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Umschließungen
  • Ausrüstung
  • Bezettelung, Kennzeichnung, orangefarbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung entsprechend ADR 2017 mit Übungen zur
    Abfahrtkontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und

Lehrgangsziel

  • Im ADR-Basiskurs werden Kenntnisse und Befähigungen vermittelt, die hinsichtlich
    der Durchführung der Beförderung als Fahrzeugführer von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern im Straßenverkehr vorgeschrieben sind
  • ADR Schulungsbescheinigung Stückgut

Lehrgangsdauer

20 Unterrichtseinheiten á 45 min. = 2,5 Tage

Lehrgangskosten

319,00 EUR

Termine

27.04., 03.05.+ 04.05.2024
10.08., 16.08. + 17.08.2024

Fördermittel

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung durch z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträgern gefördert werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über:

  • evtl. mögliche Fördermittel
  • Ausbildungsumfang
  • Ausbildungsdauer
  • Unterrichtszeiten

Termin

laufend, auf Anfrage


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