Klasse CE

Definition
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter
- ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Berufe
- ansonsten 21 Jahre
Ausbildungsbeginn
Frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters.
Einschluss der Klasse(n)
T, C1E, BE,D1E bei Vorbesitz der Klasse D1 und DE bei Vorbesitz Klasse D.
Befristung
Auf fünf Jahre, danach Verlängerung(en) um weitere fünf Jahre möglich.
Voraussetzungen
- Fahrerlaubnis Klasse C
- ärztliche Bescheinigung über die Eignung
- biometrisches Passfoto
- augenärztliches Gutachten/Zeugnis
- gültiger Personalausweis
Theoretische Ausbildung
Gesetzliche Forderung:
- sechs Doppelstunden Grundunterricht
- vier Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Den Grundstoff können Sie in jeder unserer Fahrschulen besuchen.
Der klassenspezifische Stoff wird in Lingen-Darme an der Rheiner Str. 108 angeboten,
- dienstags um 20.30 & mittwochs um 19.00 Uhr, sowie
- täglich um 11.30 Uhr.
Praktische Ausbildung
Gesetzliche Forderung:
- Übungsfahrten (Anzahl liegt an den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
- fünf Überlandfahrten, zwei Autobahnfahrten, drei Dämmerungs-/Dunkelfahrten
- Bei gemeinsamen Erwerb mit der Klasse C: acht Überlandfahrten (C=3 CE=5), drei Autobahnfahrten (C=1 CE=2), drei Dämmerungs-/Dunkelfahrten (C=0 CE=3)
Theoretische Prüfung
Dauer: unbegrenzt
Anzahl Fragen: zehn Grundfragen und 20 klassenspezifische Fragen
Maximale Fehlerpunktzahl: 10
Praktische Prüfung
Dauer: 75 Minuten, 45 Minuten davon reine Fahrzeit.
Inhalte, die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:
- verbinden oder trennen des LKW-Zuges
- fahren im Stadtverkehr (inkl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
- fahren in einer 30er Zone
- befahren einer Kraftfahrstraße
- befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
- zwei Grundfahraufgaben (Rampenübung, rückwärts rechts in eine Einmündung)
Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden beeinflusst.
Die Ausbildungskosten setzen sich zusammen aus
- dem Grundbetrag,
- der Anzahl der Übungsfahrten,
- den Überlandfahrten, den Autobahnfahrten, der Dämmerungs- / Dunkelfahrten,
- den Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung und
- dem Lehrmaterial.
Für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse CE entstehen weitere externe Kosten für:
- Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
- augenärztliches Gutachten / ärztliche Bescheinigung über die Eignung
- Passfoto
- Prüfkosten an den TÜV
Fördermittel
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung zum Beispiel durch die Agentur für Arbeit oder Rentenversicherungsträgern gefördert werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über
- evtl. mögliche Fördermittel,
- Ausbildungsumfang,
- Ausbildungsdauer und
- Unterrichtszeiten.



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