Klasse C1

Definition
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter
18 Jahre.
Ausbildungsbeginn
Frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters.
Einschluss der Klasse(n)
Keine.
Voraussetzungen
- Lehrgang „Erste Hilfe“
- Fahrerlaubnis Klasse B
- ärztliche Bescheinigung über die Eignung
- biometrisches Passfoto
- augenärztliches Gutachten/Zeugnis
- gültiger Personalausweis
Theoretische Ausbildung
Gesetzliche Forderung:
- sechs Doppelstunden Grundunterricht
- sechs Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Den Grundstoff können Sie in jeder unserer Fahrschulen besuchen.
Der klassenspezifische Stoff wird in Lingen-Darme an der Rheiner Str. 108 angeboten,
- dienstags um 20.30 & mittwochs um 19.00 Uhr, sowie
- täglich um 11.30 Uhr.
Praktische Ausbildung
Gesetzliche Forderung:
- Übungsfahrten (Anzahl liegt an den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
- drei Überlandfahrten, eie Autobahnfahrt, eine Dämmerungs-/Dunkelfahrt
Theoretische Prüfung
Dauer: unbegrenzt
Anzahl Fragen: zehn Grundfragen und 20 klassenspezifische Fragen
Maximale Fehlerpunktzahl: 10
Praktische Prüfung
Dauer: 75 Minuten, 45 Minuten davon reine Fahrzeit.
Inhalte, die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:
- Abfahrtkontolle (Kontrollen am Fahrzeug)
- fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
- fahren in einer 30er Zone
- befahren einer Kraftfahrstraße
- befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
- zwei Grundfahraufgaben (umkehren, einparken längs, einparken quer, rückwärts um die Ecke)
- anfahren in einer Steigung (mit oder ohne Handbremse)
Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden beeinflusst.
Die Ausbildungskosten setzen sich zusammen aus
- dem Grundbetrag,
- der Anzahl der Übungsfahrten,
- den drei Überlandfahrten, der Autobahnfahrt, der Dämmerungs- /Dunkelfahrt,
- den Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung und
- dem Lehrmaterial.
Für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1 entstehen weitere externe Kosten für:
- Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
- augenärztliches Gutachten / ärztliche Bescheinigung über die Eignung
- biometrischem Passfoto
- Prüfkosten an den TÜV
Fördermittel
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung zum Beispiel durch die Agentur für Arbeit oder Rentenversicherungsträgern gefördert werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über:
- evtl. mögliche Fördermittel
- Ausbildungsumfang
- Ausbildungsdauer
- Unterrichtszeiten



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