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Definition

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter

  • ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe
  • ansonsten 21 Jahre

Ausbildungsbeginn

frühestens ein halbes Jahr vor dem erreichen des Mindestalters

Einschluss der Klasse(n)

C1

Befristung

auf 5 Jahre, danach Verlängerung(en) um weitere 5 Jahre möglich

Voraussetzung

  • Lehrgang „Erste Hilfe“
  • Fahrerlaubnis Klasse B
  • Ärztliche Bescheinigung über die Eignung
  • Biometrisches Passfoto
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
  • gültigen Personalausweis

Theoretische Ausbildung

Gesetzliche Forderung:

  • 6 Doppelstunden Grundunterricht
  • 10 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht
  • bei Vorbesitz der Klasse C1: 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht

Den Grundstoff können Sie in jeder unserer Fahrschulen besuchen.
Der klassenspezifische Stoff wird in Lingen-Darme an der Rheiner Str. 108

  • dienstags um 20.30 & mittwochs um 19.00 Uhr, sowie
  • täglich um 11.30 Uhr

angeboten.

Praktische Ausbildung

Gesetzliche Forderung:

  • Übungsfahrten (Anzahl liegt an den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
  • 5 x Überlandfahrten, 2 x Autobahnfahrt, 3 x Dämmerungs-/Dunkelfahrt
  • Bei Vorbesitz der Klasse C1: 3 x Überlandfahrt, 1x Autobahnfahrt, 1x Dämmerungs-/Dunkelfahrt
  • Bei gemeinsamen Erwerb mit der Klasse CE: 8 x Überlandfahrt (C=3 CE=5), 3x Autobahnfahrt (C=1 CE=2), 3x Dämmerungs-/Dunkelfahrt (C=0 CE=3)

Theoretische Prüfung

Zeit: unbegrenzt
Anzahl Fragen: 10 Grundfragen + 27 klassenspezifische Fragen
Max. Fehlerpunktzahl: 10

Praktische Prüfung

Zeit: 75 Minuten, 45 Minuten davon reine Fahrzeit
Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:

  • Abfahrtkontolle (Kontrollen am Fahrzeug)
  • Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
  • Fahren in einer 30er Zone
  • Befahren der Kraftfahrstraße
  • Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
  • 2 Grundfahraufgaben (umkehren, einparken längs, einparken quer, rückwärts um die Ecke, Rampenfahren)
  • Anfahren in einer Steigung (mit oder ohne Handbremse)

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden beeinflusst.

Die Ausbildungskosten setzen sich aus

  • dem Grundbetrag
  • der Anzahl der Übungsfahrten
  • den Überlandfahrten, den Autobahnfahrten, der Dämmerungs- / Dunkelfahrten
  • der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung
  • dem Lehrmaterial

für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C entstehen weitere externe Kosten für:

  • Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
  • Augenärztliches Gutachten / ärztliche Bescheinigung über die Eignung
  • Passfoto
  • Prüfkosten an den TÜV

Fördermittel

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung durch z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträgern gefördert werden.

Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über:

  • evtl. mögliche Fördermittel
  • Ausbildungsumfang
  • Ausbildungsdauer
  • Unterrichtszeiten

 

Häufig gestellte Fragen

In Deinen Führerschein muss die Schlüsselzahl 95 in der Spalte 12 bei Deinen LKW-Klassen eingetragen sein. Die Schlüsselzahl erlaubt Dir das gewerbliche Fahren (beachte: Befristung auf 5 Jahre).

Diese Schlüsselzahl kann man sich eintragen lassen, wenn:

  • man eine abgeschlossene 3 jährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb, oder vergleichbare Ausbildung erfolgreich absolviert hat,
  • eine erfolgreiche Grundqualifikation (Prüfung durch die IHK) besitzt, oder
  • eine erfolgreiche beschleunigte Grundqualifikation (Prüfung ebenfalls durch die IHK) besitzt.

Solltest Du in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb sein, darfst Du im Rahmen Deiner Ausbildung bereits gewerblich Fahren, musst allerdings immer Deinen Ausbildungsvertrag mitführen.

Sofern Sie arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind kann die Agentur in Form eines Bildungsgutscheines die Ausbildungskosten übernehmen. Nehmen Sie hierzu die Verbindung mit der Agentur für Arbeit auf.

Sollte es sich um eine Weiterqualifizierung handeln, kann ihr Arbeitgeber über das WeGebAU – Programm der Agentur für Arbeit Fördergelder beantragen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • ein biometrisches Passfoto
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin. Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen bei:
    – einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
    – einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
    – einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
    – einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
  • ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
    Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen.


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