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Thema / Seminarziel

Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Es wurde von Experten unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) konzipiert.

Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.

Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.

Dauer

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind:

  • einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme ( 2 Sitzungen a 90 Minuten) und
  • einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme (2 Sitzungen a 75 Minuten).

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden mit Hilfe besonders geschulter Verkehrspsychologen individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme durchgeführt.

Teilnehmer

  • Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand 1 – 5 (1 Punkt Abbau)
  • Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand 6 – 7 (kein Punktabbau)

Seminarkosten

Die Seminarkosten belaufen sich incl. der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme auf ca. 500 EUR.

Abschluss

Teilnahmezertifikat zur Vorlage beim zuständigen Straßenverkehrsamt.

Termine

06.05.2024 + 13.05.2024
11.11.2024 + 18.11.2024

Häufig gestellte Fragen

Aufgrund der hohen Seminarkosten ist der Teilnehmerkreis stark eingeschränkt. In der Regel finden diese als Einzelseminare statt. Daher können Termine individuell vereinbart werden.

Sofern sich kein Punkt mehr im Zulauf befindet können Sie noch einen Punkt abbauen. Sollte allerdings bei 5 Punkten sich noch einer im Zulauf befinden, können sie kein Punkt mehr abbauen, da dieser Punkt rückwirkend zum Tattag eingetragen wird.


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