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Definition

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen

Voraussetzung

  • Fahrerlaubnis Klasse B
  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • gültigen Personalausweis

Mindestalter

17 Jahre (im begleiteten Fahren), ansonsten mit 18

Einschluss der Klassen

B96

Theoretische Ausbildung

nicht notwendig (Inhalte wurde bei der Klasse B Ausbildung vermittelt)

Praktische Ausbildung

Gesetzliche Forderung:
Übungsfahrten (Anzahl liegt an den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
3 x Überlandfahrten, 1 x Autobahnfahrt, 1 x Dämmerungs-/Dunkelfahrt

Theoretische Prüfung

entfällt

Praktische Prüfung

Zeit: 45 Minuten
Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:

  • Fahrtechnische Vorbereitung (Kontrollen am Fahrzeug)
  • Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
  • Fahren in einer 30er Zone

Wir bieten die Ausbildung auch als Vollzeitausbildung (1 Woche) an, siehe Vollzeitkurse!!!

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden beeinflusst.
Die Ausbildungskosten setzen sich aus

  • dem Grundbetrag
  • der Anzahl der Übungsfahrten
  • den 3x Überlandfahrten, den 1 x Autobahnfahrt, der 1 x Dämmerungs- / Dunkelfahrt
  • der Kosten für die Vorstellung zur praktischen Prüfung

für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse BE entstehen weitere externe Kosten für:

  • Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
  • Sehtest
  • biometrisches Passfoto
  • Prüfkosten an den TÜV

Tipp:
Um die Ausbildungskorsten zu reduzieren :
Üben Sie als Inhaber(in) der Klasse B mit einem ungebremsten Anhänger das rückwärtsfahren in verkehrsarmen Gebieten

Häufig gestellte Fragen

Anhängerfahren mit der Fahrerlaubnisklasse B
Mit der Fahrerlaubnisklasse B darf man grundsätzlich immer Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg fahren. Wenn der Anhänger mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse hat darf man mit der Führerscheinklasse B in Kombination bis 3500 kg fahren. Das heißt rechnet man beide zulässige Gesamtmassen zusammen, darf man nicht über 3500 kg kommen. Sollte das Zugfahrzeug schon eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg besitzen, gilt Satz eins, wodurch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg immer geführt werden dürfen.

Anhänger fahren mit der Fahrerschulung B96
Wenn man die Schlüsselzahl B96 im Führerschein eingetragen hat, darf man wie in der Klasse B eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger fahren, deren zulässige Gesamtmasse 4250 kg nicht übersteigt.

Mit der Klasse BE darf man auch größere Anhänger fahren
Hier gibt es keine Kombinationsregelung, sondern es wird jedes Fahrzeug für sich gesehen. Mit der Klasse BE dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3.500 kg gefahren werden.

Es geht hier rein um das Fahrerlaubnisrecht, also ob du als Person das fahren darfst. Bitte beachte hier noch zusätzlich die Anforderungen an dein Fahrzeug.
Also schaut genau hin, welche Klasse Dir reicht. Da man mit der Klasse B auch schon schwerere Anhänger fahren darf, muss man schauen ob man überhaupt einen Anhängerführerschein braucht. Hier kommt es sehr auf die Beratung in der Fahrschule an.

Beispielsweise: Ich habe ich ein Auto mit einer zulässigen Gesamtmasse mit 2.300 kg, darf ich folgende Anhänger fahren…
Klasse B max. 1.300 kg zulässige Gesamtmasse
Klasse B96 max. 1.950 kg zulässige Gesamtmasse
Klasse BE 3.500 kg zulässige Gesamtmasse

Wie schwer der Anhänger tatsächlich sein darf steht in deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 in dem Feld Anhängelast (gebremst).


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